Messung läuft seit 18.08.2024

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Grünflächen und Baumkronen werden zentral per Satellit gemessen, Referenzjahr 2024.
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Satellitenbild

2.996

Kommunen fallen unter Artikel 8

Städte, kleinere Städte und Vororte, abgegrenzt und kartiert im nationalen Wiederherstellungsplan.

NWP-Entwurf 04/2026, Teil B

1.436

davon ohne Ausnahme bis 2030

Für sie gilt das Nettoverlustverbot. Ab 1. Januar 2031 entfällt die Ausnahme für alle übrigen.

Art. 8 Abs. 1 bis 3 VO (EU) 2024/1991

4 Prozent

haben Daten zum Grünvolumen

Ein Baumkataster führen 89 Prozent. Die flächenbezogenen Kennwerte, die Artikel 8 verlangt, fehlen fast überall.

UBA TEXTE 94/2026, n=259