Messung im Rahmes des NRL / ANK läuft seit 18.08.2024

Ihre Gemeinde wird bewertet.

Gefragt wurden Sie nicht.

Grünflächen und Baumkronen werden zentral per Satellit gemessen, Referenzjahr 2024.
Wir rechnen die Bewertung für Ihre Kommune nach. Im Rahmen des Aktionsprogrammes Natürlicher Klimaschutz (ANK), das in das Nature Restauration Law (NRL) eingebettet ist, hat die EU in 2024 ein umfassendes Gesetz zur Erreichung der Klimaziele erlassen.

Satellitenbild

2.996

Kommunen fallen unter Artikel 8

Kommunen fallen unter Artikel 8 (Städte, kleinere Städte und Vororte).

1.436

davon ohne Ausnahme bis 2030

Davon ohne Ausnahme bis 2030 (Für sie gilt das Nettoverlustverbot).

4 Prozent

haben Daten zum Grünvolumen

Haben Daten zum Grünvolumen (Die von Art. 8 verlangten flächenbezogenen Kennwerte fehlen fast überall).

Was wir für Sie beachten.


Fristen

„Vier Pflichten laufen bereits. Die Referenzwerte liegen in der Vergangenheit.“ – Problem: Wer den Bestand von 2024 nicht kennt, kann Verschlechterungen nicht nachweisen.


Bundesländer (Rechtslage)

„VieleLänder, viele entgegengesetzte Konstruktionen“ – Problem: Die Gesetze sind je nach Bundesland unterschiedlich. Kommunen müssen wissen, was für sie gilt.


Förderfähigkeit (3 Wege)

„Eine Fläche, drei Wege. Sie schließen sich gegenseitig aus.“ – Problem: Maßnahmen können Pflichterfüllung, Fördervorhaben oder Kompensationsvorrat sein. Eine falsche Vorab-Entscheidung kostet Geld und Rechtssicherheit.


Audit

„Was wir prüfen“ – Lösung: Sechs klare Prüffelder (Betroffenheit, Bestand 2024, Rechtliche Einordnung, Flächen/Eigentum, Planungskonformität, Förderlage).


Datengrundlage

„Wir arbeiten mit der Methodik, die die Verordnung vorschreibt“ – Lösung: Nutzung von Copernicus-Diensten, Satellitenarchiven und KI.


Eine Fläche, drei Wege. Sie schließen sich gegenseitig aus.

Ob eine Maßnahme Pflicht, Fördervorhaben oder Kompensationsvorrat ist, entscheidet über Geld und Rechtssicherheit. Die Entscheidung fällt vorab und ist nicht heilbar.

Weg 1

Pflichterfüllung

Eine rechtliche Verpflichtung besteht, etwa aus dem Berücksichtigungsgebot, aus Landesrecht oder als naturschutzrechtliche Ausgleichsverpflichtung.


Damit ausgeschlossen

Förderung nach KfW 444 und Anerkennung als Ökokonto-Vorrat.

Weg 2

Fördermaßnahme

Die Maßnahme ist freiwillig und liegt auf einer Fläche in öffentlichem Eigentum. Gefördert werden 50 Prozent, bei nachgewiesener Haushaltsnotlage 80 Prozent.


Damit ausgeschlossen

Anrechnung als Pflichterfüllung und als Kompensationsvorrat.

Weg 3

Kompensationsvorrat

Ohne rechtliche Verpflichtung und ohne öffentliche Fördermittel durchgeführt, mit dokumentiertem Ausgangszustand der Fläche. Dafür monetarisierbar.


Damit ausgeschlossen

Jede Förderung und jede Anrechnung als Pflichterfüllung.

Seit dem 28. Juli 2026 gibt es einen vierten Hebel. § 4a LuKIFG erlaubt, den kommunalen Eigenanteil in Bundesprogrammen vollständig aus Mitteln des Sondervermögens zu decken, und setzt die sonst greifenden Doppelförderungsverbote außer Kraft. Die Norm war zuletzt nur im Bundesgesetzblatt auffindbar, nicht in der gängigen Online-Fassung des Gesetzes.

Was wir im Basis-Audit prüfen:

1. Betroffenheit und Einstufung

  • Fällt Ihre Kommune unter die 2.996 abgegrenzten Gebiete?
  • Greift die Ausnahme über 45 Prozent Grünanteil und über 10 Prozent Baumüberschirmung, und wie knapp?
  • Was passiert bei Wegfall der Ausnahme 2031?

2. Bestand im Referenzjahr 2024

  • Grünfläche und Baumkronenanteil zum Referenzzeitpunkt, rekonstruiert aus Satellitenarchiven
  • Entwicklung seit 2024, pixelweise und als Flächenbilanz
  • Laufende Bauleitplanverfahren, die die Bilanz verschlechtern

3. Rechtliche Einordnung der Maßnahmen

  • Welche Vorhaben sind Pflicht, welche freiwillig?
  • Wo schließt eine Ausgleichsverpflichtung die Förderfähigkeit aus?
  • Welche Fläche geht welchen der drei Wege?

4. Flächen und Eigentum

  • Kommunale Grundstücke mit Moorböden und Senkenfunktion
  • Lage in veröffentlichten Flächenkulissen, Vorkaufsrechte
  • Öffentliche Zweckbindungen, die einer Bereitstellung entgegenstehen

5. Planungskonformität

  • Lückenanalyse der vorhandenen Planungs- und Datengrundlagen, wie § 12 Abs. 6 KAnG sie verlangt
  • Dokumentierte Abwägung nach dem Berücksichtigungsgebot
  • Nutzung der BauGB-Kategorie für Flächen des natürlichen Klimaschutzes

6. Förder- und Finanzierungslage

  • Passende Module, Fristen und Mindestvolumina je Programm
  • Nachweis einer Haushaltsnotlage für den erhöhten Fördersatz
  • Doppelförderungsrisiken und interkommunale Antragstellung

Wie wir vorgehen – Diese Struktur bringt die notwendige Klarheit:

Das Leistungsportfolio

Der strukturierte Weg für Ihre Kommune:

Kommunen stehen ab 2026 vor der verpflichtenden Aufgabe, die weitreichenden Vorgaben des NRL und des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) umzusetzen.

Wir begleiten Sie durch alle Phasen der NRL- und ANK-Umsetzung. Unser Prozess ist darauf ausgelegt, Ihre Verwaltung maximal zu entlasten und aus komplexen rechtlichen Vorgaben schnell förderfähige Projekte zu entwickeln.

Modul 1: Analyse & Audit – Die fundierte Bestandsaufnahme (Basis-Audit)

Bevor Sie Ressourcen binden, schaffen wir absolute Klarheit über Ihre Ausgangslage.
Erstgespräch: Wir erfassen die spezifischen Besonderheiten und lokalen Rahmenbedingungen Ihrer Kommune von Anfang an.
Potenzialanalyse: Über eine Schnittstelle zur europäischen Copernicus-Erdbeobachtung ermitteln wir mithilfe von Satellitendaten die ökologischen Potenziale Ihres Gebiets (z. B. Vegetationsindizes wie den NDVI).
Flächenbewertung: Wir identifizieren konkrete Handlungsfelder auf Ihren Flächen – von Baumüberschirmungen im Siedlungsraum bis hin zu Moor- und Gewässerstrukturen im Freiraum.
Datensichtung: Wir werten vorhandene Daten aus und schließen Lücken bei unvollständigen oder nicht digitalisierten Geodaten, ohne dass Ihre Verwaltung eigene personelle Kapazitäten binden muss.

Modul 2: Strategie & Förderung – Vom Konzept zum Budget

Wir sichern Ihre Finanzierung und lösen lokale Zielkonflikte, bevor sie entstehen.
Fördermittelanalyse: Wir gleichen Ihre Potenziale gezielt mit den aktuellen Milliarden-Fördertöpfen des Bundes ab.
Maßnahmenkatalog: Sie erhalten einen strukturierten Überblick über konkrete, fachlich sinnvolle Optionen (wie Entsiegelungen, Waldvernetzungen oder Starkregenvorsorge).
Priorisierung: Unsere KI wägt ökologische, wirtschaftliche, politische und gesellschaftliche Faktoren neutral ab. So entstehen konsensfähige Prioritätenlisten (z. B. Ihre Top-10-Maßnahmen) als solide Entscheidungsvorlage für Ihre Gremien.
Fördermittelbegleitung: Wir unterstützen Sie aktiv bei der Vorbereitung Ihrer Förderanträge – ein kritischer Faktor, da wesentliche ANK-Programme bereits Ende 2026 unwiderruflich auslaufen.

Modul 3: Planung & Umsetzung – Präzise Realisierung

Aus Konzepten werden sichtbare und messbare Zukunftsprojekte vor Ort.
Vorplanung: Wir überführen die priorisierten Maßnahmen in konkrete, machbare und strukturierte Umsetzungsschritte.
Projektentwicklung: Wir entwickeln gemeinsam mit Ihren Fachleuten Vorhaben, die fachlich sinnvoll, politisch tragfähig und exakt auf die Förderrichtlinien abgestimmt sind.
Koordination: Wir stiften Transparenz und stärken die Akzeptanz in der Bevölkerung sowie die reibungslose Zusammenarbeit zwischen Verwaltung, Politik und Bürgerschaft.
Monitoring: Durch regelmäßige satellitengestützte Daten-Updates (z. B. Vitalitäts-Monitoring der Vegetation) sichern und dokumentieren wir den Projekterfolg langfristig und vollautomatisch.

Modul 4: Langfristige Perspektive – Nachhaltige Wirkung

Natürlicher Klimaschutz sichert die Zukunft und Lebensqualität Ihrer Region dauerhaft.
Resilientere Infrastruktur: Grüne Infrastrukturen schützen Ihre Kommune aktiv vor Hitzeperioden und Starkregenereignissen.
Bessere Förderfähigkeit: Durch den strukturierten Prozess schaffen Sie eine verlässliche Basis für alle zukünftigen Förderanträge und Investitionen.
Effizientere Verwaltungsprozesse: Die Maßnahmen lassen sich nahtlos in Ihre etablierten Verwaltungsabläufe integrieren und entlasten Ihre Ämter trotz des akuten Fachkräftemangels.
Nachhaltige ökologische Entwicklung: Sie sichern die Biodiversität, stärken Biotope sowie die Gewässerdurchgängigkeit und steigern die Lebensqualität für Ihre Bürger messbar.

Wir arbeiten mit der Methodik, die die Verordnung vorschreibt

Artikel 20 Absatz 9 verlangt Überwachungssysteme, die sich auf Fernerkundung, Copernicus-Dienste, Sensorik und geografische Informationssysteme stützen und künstliche Intelligenz einsetzen. Genau darauf läuft unser Monitoring.


Versiegelung und ihre Veränderung

Die Maßnahme ist freiwillig und liegt auf einer Fläche in öffentlichem Eigentum. Gefördert werden 50 Prozent, bei nachgewiesener Haushaltsnotlage 80 Prozent.


Hitze, Trockenheit, Wasserhaushalt

Landoberflächentemperatur, Vegetations- und Feuchteindizes sowie Bodenfeuchte. Damit sind die Klimafolgen adressiert, die das Berücksichtigungsgebot ausdrücklich benennt.

„Damit dies gelingt, braucht es zusätzliche Kompetenzen und Ressourcen, die es in der Umwelt- und Naturschutzverwaltung in diesem Umfang noch nicht gibt.“

Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz, Maßnahme 8.9 zur Fernerkundung. Kabinettsbeschluss vom 29. März 2023. Kommunen sind dort als Verwaltungsebene ausdrücklich genannt, die Wirtschaft als Umsetzungspartner.

Warum eine eigene Datenbasis den Unterschied macht

Die amtliche Bewertung Ihrer Kommune beruht auf Datensätzen, deren Genauigkeit der Bund selbst einschränkt. Ohne eigene Werte können Sie eine Einstufung nicht prüfen.

„Berechnungen mit einem genaueren nationalen Datensatz zu städtischen Grünflächen zeigen, dass der Copernicus Datensatz die reale Entwicklung nur sehr ungenau abbildet.“

Nationaler Wiederherstellungsplan, Entwurf April 2026, Teil B zu Artikel 8.

Der Zielwert für die wiederherzustellende Grünfläche steht ausdrücklich unter Aktualisierungsvorbehalt und wird als sehr grober Anhaltspunkt mit großen Unsicherheiten bezeichnet.

„Eine flächendeckende, detaillierte Erfassung der Bodenversiegelung in Deutschland oder einzelnen Bundesländern gibt es daher nicht.“

„Eine flächendeckende, detaillierte Erfassung der Bodenversiegelung in Deutschland oder einzelnen Bundesländern gibt es daher nicht.“

Viele Kommunen besitzen über die gesplittete Abwassergebühr faktisch Versiegelungsdaten, nutzen sie planerisch aber nicht.

„Eine umfangreiche Aufgabe, die nicht von jeder Kommune umgesetzt werden kann.“

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, GeoBerichte 52, 2025.

Über hochauflösende Kenntnisse zu Entsiegelungsflächen und deren systematische Verwaltung in einem Kataster. In der repräsentativen Kommunalbefragung des Umweltbundesamtes nennen 80 Prozent der Kommunen Personalmangel und 73 Prozent Finanzmangel als größte Hürde.


Klären Sie zuerst, wo Ihre Kommune steht

Die Statusprüfung beantwortet drei Fragen: Sind Sie von Artikel 8 betroffen, wie sieht Ihr Bestand im Referenzjahr 2024 aus, und welche Ihrer Vorhaben sind noch förderfähig.


Ein prüffähiges Dokument

Kennzahlen, Karten, Methodik und Vorbehalte, verwendbar in Vorlage und Förderantrag.

Amtliche Datensätze

Kennzahlen, Karten, Methodik und Vorbehalte, verwendbar in Vorlage und Förderantrag.

Auch interkommunal

Kennzahlen, Karten, Methodik und Vorbehalte, verwendbar in Vorlage und Förderantrag.


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