
NRL: Was jetzt auf Städte und Gemeinden zukommt
Die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur – oft „Nature Restoration Law“ oder kurz NRL genannt – setzt Ziele für die Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme. Dazu gehören auch städtische Ökosysteme. Die Verordnung gilt seit August 2024. Die konkreten Maßnahmen plant Deutschland im Nationalen Wiederherstellungsplan gemeinsam mit den Ländern. Welche Aufgaben daraus einzelne Kommunen übernehmen, hängt von der weiteren Planung und Zuständigkeitsverteilung ab.
Für Städte und Gemeinden lohnt es sich, die eigene Ausgangslage schon jetzt in den Blick zu nehmen. Denn die Verordnung nennt für städtische Ökosysteme Ziele für Grünflächen und Baumkronen: Bis Ende 2030 soll es in den erfassten städtischen Gebieten insgesamt keinen Nettoverlust gegenüber 2024 geben. Ab 2031 sollen die Grünflächen und Baumkronen weiter zunehmen. Das sind zunächst Ziele für die Mitgliedstaaten; sie bedeuten nicht automatisch, dass jede einzelne Kommune bereits eine eigene gesetzliche Flächenquote erfüllen muss.
Erst die Ausgangslage erfassen, dann Maßnahmen planen
Kommunen können ihre Vorbereitung mit einigen Fragen beginnen:
- Wo fehlen Bäume, Grünflächen oder Verbindungen zwischen Lebensräumen?
- Welche Flächen sind besonders von Hitze, Trockenheit oder Starkregen betroffen?
- Welche Maßnahmen sind bereits geplant – und wer ist dafür zuständig?
- Wie lassen sich Pflege, Finanzierung und Wirkung langfristig sichern?
Eine belastbare Übersicht hilft, Maßnahmen sinnvoll zu priorisieren und sie in kommunale Planungen einzubinden.
Der nationale Plan ist noch in Arbeit
Deutschland veröffentlichte im April 2026 einen Entwurf des Nationalen Wiederherstellungsplans; die Beteiligung dazu lief bis Ende Juni. Die Frist für die Übermittlung des Entwurfs an die EU-Kommission war der 1. September 2026. Anfang Oktober teilte die Bundesregierung mit, dass die Überarbeitung noch laufe und die Kommission über die Verzögerung informiert sei.
Beim Wirtschaftskontor Lüneburg unterstützen wir Kommunen dabei, ihre Ausgangslage zu strukturieren, geeignete Maßnahmen zu identifizieren und nächste Schritte für Planung und Finanzierung vorzubereiten.
Sie möchten wissen, welche Flächen und Projekte in Ihrer Kommune relevant sein könnten? Sprechen Sie mit uns über eine erste Bestandsaufnahme.
Hinweis: Die konkreten kommunalen Zuständigkeiten und Maßnahmen ergeben sich aus der weiteren Ausgestaltung des Nationalen Wiederherstellungsplans und der Umsetzung durch Bund und Länder.
